english | français

Log in | Kontakt | Presse | Impressum

Film:
„Ein Bäckerlehrling in Vicenza“


<
>

Informationen für Fachkräfte, die sich für einen Auslandsaufenthalt interessieren

 

 

Vorteile von Auslandsaufenthalten

 

Ein Auslandsaufenthalt bietet die Möglichkeit:

 

  • Fremdsprachkenntnisse und interkulturelle Kompetenzen zu erwerben – Fähigkeiten, die in einem gemeinsamen europäischen Wirtschaftsraum zunehmend gefragt sind,
  • sich gegenüber anderen Fachkräften positiv abzuheben und den eigenen Karriereweg voranzubringen, sei es als Angestellter in einem Unternehmen oder für die eigene Selbstständigkeit,
  • die Lebensgewohnheiten und die Kultur eines anderen Landes unmittelbar kennenzulernen.


Dauer und Land

Auslandsaufenthalte von Fachkräften sind über eine sogenannte Entsendung möglich. Eine zeitliche Begrenzung besteht dabei nicht. Grundsätzlich ist eine Entsendung in jedes Land der Welt möglich.

Vertragliches

Die Entsendung müssen Sie in Form einer Änderung des Arbeitsvertrages mit Ihrem Arbeitgeber schriftlich vereinbaren. Ist der Auslandsaufenthalt länger als ein Monat, muss neben der grundsätzlichen Vereinbarung die genaue Dauer, die Währung, in der das Arbeitsentgelt ausgezahlt wird, alle zusätzlichen Entgelte und Sachleistungen sowie die Bedingungen für die Rückkehr schriftlich vereinbart werden. Gibt es einen Betriebsrat, muss dieser ebenfalls Ihrer Entsendung zustimmen. Es sollte außerdem festgehalten werden, ob das deutsche oder das ausländische Recht für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes gelten soll.

Versicherung

Im Ausland besteht in der Regel der Schutz der deutschen Sozialversicherungen weiter. Dies müssen Sie mit dem Formular A 1 oder
E 101 von der Krankenkasse bestätigen lassen. Informationen hierzu finden Sie in dem Merkblatt „Auslandsaufenthalte im Rahmen einer Entsendung“, die Formulare erhalten Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung im Ausland.  Empfehlenswert ist der Abschluss von Zusatzversicherungen wie z.B. ein Auslandskrankenrücktransport.

Steuerpflicht

Bleibt Ihr Wohnsitz während der Entsendung im Inland bestehen, ist Ihr Arbeitslohn weiterhin im Inland steuerpflichtig. Halten Sie sich nicht länger als 183 Tage im Ausland auf, werden alle Einkünfte im Inland besteuert. Dauert die Entsendung länger, steht in der Regel dem Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zu und die entsprechenden Einkünfte werden im Wohnsitzstaat freigestellt. Informationen hierzu finden Sie in dem Merkblatt  „Auslandsaufenthalte im Rahmen einer Entsendung“ sowie beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Bundesministerium der Finanzen.

Weitere Informationen
Die MobilitätsberaterInnen beraten Sie auch gerne persönlich.