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Film:
„Ein Bäckerlehrling in Vicenza“


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FAQ Wichtige Fragen und Antworten rund um den Auslandsaufenthalt

 

 

Welche Vorteile haben Auslandsaufenthalte?


Für Unternehmen:

 

  •    im Mitarbeiterstamm werden internationale Kompetenzen aufgebaut oder verstetigt
  •    Möglichkeiten für den grenzüberschreitenden Wettbewerb werden erhöht
  •    internationale Ausrichtung steigert die Attraktivität gegenüber Kunden und Fachkräften


Für Auszubildende und Fachkräfte:

 

  •     Fremdsprachkenntnisse und interkulturelle Kompetenzen fördern die eigene Karriere
  •     mehr Souveränität und Selbstvertrauen im Umgang mit fremden Kulturen
  •     Kennenlernen ausländischer Arbeitstechniken



Kann jeder ins Ausland gehen?

Grundsätzlich ja. Auch bei Auszubildenden gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich des Alters oder der schulischen bzw. betrieblichen Leistungen. Aber: Sowohl bei Auszubildenden als auch Fachkräften sind Auslandsaufenthalte nur im Einvernehmen mit dem Unternehmen möglich.


Muss ich als Auszubildender für einen Auslandsaufenthalt meine Ausbildung unterbrechen?

Nein. Auslandsaufenthalte gelten als Teil der Ausbildung, wenn sie ein Viertel der Regelausbildungszeit nicht überschreitet und im Ausland ausbildungsrelevante Lerninhalte vermittelt werden.

Welche Länder kommen für Auslandsaufenthalte in Frage?

Für einen Auslandsaufenthalt kommt grundsätzlich jedes Land der Erde in Frage.


Wer trägt die Kosten des Auslandsaufenthaltes?

Für Auszubildende und Fachkräfte gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen, die anfallende Kosten teilweise oder ganz übernehmen. Zusätzlich gilt: Bei Auszubildenden müssen die Betriebe die Ausbildungsvergütung während des Auslandsaufenthaltes fortzahlen. Sie sind aber nicht zur Übernahme der Reise- und Unterbringungskosten verpflichtet. Bei Fachkräften werden die Arbeitsvergütung sowie sonstige Leistungen, wie z.B. Auslandszuschüsse, im Arbeitsvertrag geregelt.

Was muss vertraglich vereinbart werden?

Auslandsaufenthalte müssen grundsätzlich schriftlich vereinbart werden. Hierzu wird der Ausbildungs- bzw. Arbeitsvertrag entsprechend verändert. Während der Berufsausbildung muss zudem die zuständige Kammer informiert und gegebenenfalls ein zusätzlicher Ausbildungsplan für die Dauer des Auslandsaufenthalts abgestimmt werden. Dauert ein Aufenthalt von Fachkräften länger als ein Monat, ist zusätzlich zu der allgemeinen Vereinbarung die genaue Dauer, die Währung, in der das Arbeitsentgelt ausgezahlt wird, alle zusätzlichen Entgelte und Sachleistungen sowie die Bedingungen für die Rückkehr festzuhalten.

Was ist mit der Versicherung?

In der Regel besteht der Schutz der deutschen Sozialversicherungen auch im Ausland weiter. Dies muss von der jeweiligen Krankenkasse geprüft und bestätigt werden. Informationen hierzu bietet die Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung im Ausland. Empfehlenswert ist darüber hinaus der Abschluss von Zusatzversicherungen, wie z.B. ein Auslandskrankenrücktransport.

Wie werden Fachkräfte versteuert?

Bleibt der Wohnsitz des Arbeitnehmers im Inland bestehen, ist der Arbeitslohn weiterhin im Inland steuerpflichtig. Hält sich der Arbeitnehmer nicht länger als 183 Tage im Ausland auf, werden alle Einkünfte im Inland besteuert. Übersteigt die Dauer der Entsendung diesen Zeitraum, steht in der Regel dem Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zu und die entsprechenden Einkünfte werden im Wohnsitzstaat freigestellt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage sowie beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Bundesfinanzministerium.


Was ist mit der Berufsschule bei Auszubildenden?

Auszubildende werden in der Regel von der Berufsschule für den Auslandsaufenthalt auf Antrag freigestellt. Im Ausland muss keine vergleichbare Berufsschule besucht werden, aber der Auszubildende muss den versäumten Lernstoff selbständig nacharbeiten.


Wo bekomme ich eine persönliche Beratung?

Die MobilitätsberaterInnen der Kammern unterstützen Sie vor Ort bei der Vorbereitung von Auslandsaufenthalten. Nutzen Sie die
Möglichkeit eines persönlichen Beratungsgesprächs.  Die Kontaktdaten sowie weitere Informationen und Formulare finden Sie auf www.mobilitaetscoach.de.